
MSC Group nutzt nigerianisches Potenzial
17.03.2026 um 13:41 UhrVier Seefrachtcontainer mit rund 99 t Abfällen sind Mitte Februar 2026 an der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof Weil am Rhein, einer Dienststelle des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn, zurückgewiesen worden. Die Container waren auf dem Weg durch die EU, versandt von einem Abfallhandelsunternehmen aus der Nordostschweiz im Auftrag eines dort ansässigen Recyclingunternehmens.
Laut den Begleitdokumenten wurde der Abfall als nicht gefährlich klassifiziert. Bei der Kontrolle durch die Zollbeamten wurde jedoch festgestellt, dass die Container Stoffe enthielten, die Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei beinhalteten. Dies führte zu dem Verdacht, dass es sich um gefährliche Abfälle handeln könnte. Ein solcher Transport von der Schweiz nach Indien über die EU wäre einer Notifizierungspflicht unterlegen, was bedeutet, dass die formelle Zustimmung der zuständigen Behörden in den betroffenen Ländern erforderlich gewesen wäre.
Da die notwendigen Genehmigungen nicht vorlagen, sicherten die Zollbeamten die Container und informierten die Landesabfallbehörde von Baden-Württemberg. Diese stellte den Verdacht einer illegalen Abfallverbringung fest und wandte sich an das Umweltbundesamt, das als zuständige Transitbehörde fungiert. In der Folge wurde die Abfallbehörde in der Schweiz informiert, die die Rückführung der Abfälle anordnete.
Die Sicherstellung der Container und die anschliessenden Massnahmen verdeutlichen die Rolle der Zollbehörden bei der Kontrolle von Abfalltransporten und der Einhaltung von Umweltvorschriften.





