
Das Swisstrans Magazin 03-04/2026 ist online
05.05.2026 um 08:52 Uhr
Vereinfachte Bewilligung von Ausnahmetransporten
06.05.2026 um 09:55 UhrDie Generalversammlung der Schweizerischen Post hat am 5. Mai 2026 die Anträge des Verwaltungsrats einstimmig genehmigt. In diesem Rahmen wurden die Konzern- und Jahresrechnung für das Jahr 2025 mit einem Betriebsertrag von 7.305 Millionen Franken und einem Konzerngewinn von 315 Millionen Franken verabschiedet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Jahresergebnis gesunken, was vor allem auf den rückläufigen Briefmarkenmarkt und die weitgehend fixen Kostenstrukturen zurückzuführen ist. Diese Faktoren setzen die Erträge der Post weiterhin unter Druck.
Strategische Neuausrichtung bis 2030
Um eine finanziell tragfähige Grundversorgung ohne Steuergelder zu gewährleisten, plant die Post, ihre bestehende Strategie bis 2030 zu schärfen. Dies wurde bereits in der Kommunikation zum Jahresergebnis angekündigt. Die Post beabsichtigt, ihr Geschäft in den Bereichen Logistik, Kommunikation, Mobilität und Finanzdienstleistungen zu stärken. Dabei wird der Fokus auf organisches Wachstum in diesen Kernmärkten gelegt, anstatt auf Akquisitionen. Mögliche Preisanpassungen sowie interne Kostensenkungen sind ebenfalls Teil dieser Strategie.
In diesem Kontext wird die Dividende an den Bund in diesem Jahr 80 Millionen Franken betragen, was einem Rückgang von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zusätzlich erhält der Bund eine Sonderausschüttung in Höhe von 70 Millionen Franken, die aus dem Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung von PostFinance an der Finanz-App Yuh resultiert. Insgesamt fließen somit 150 Millionen Franken in die Bundeskasse.
Entlastung des Verwaltungsrats und Lohnobergrenzen
Im Rahmen der Generalversammlung wurde zudem festgestellt, dass die Post die Obergrenzen für die Honorare des Verwaltungsrats und die Löhne der Konzernleitung im Jahr 2025 eingehalten hat. Der Bund genehmigte die Obergrenzen für die Löhne des Geschäftsjahrs 2027. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2025 die volle Entlastung. Da die Verwaltungsratsmitglieder im vergangenen Jahr für zwei Jahre bestätigt wurden, fand in diesem Jahr keine Wiederwahl statt.
Notwendigkeit einer Modernisierung des Grundversorgungsauftrags
Der Verwaltungsrat betont, dass neben weiteren Effizienz- und Preismassnahmen eine umfassende Modernisierung der regulatorischen Vorgaben erforderlich ist. Ziel ist es, dass die Schweiz von einem Grundversorgungsauftrag profitiert, der sich an den realen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiert. Ohne entsprechende Reformen besteht die Gefahr, dass das Angebot nicht mehr relevant und zu teuer wird. Der Bundesrat hat bereits eine umfassende Gesetzesrevision angekündigt, die von der Post unterstützt wird.






