
Eberhard verlängert Partnerschaft mit SBB Cargo Schweiz
26.06.2026 um 14:21 UhrDie Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am 26. Juni 2026 in Bern zur halbjährlichen Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses getroffen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Sicherheitsmaßnahmen im Schienengüterverkehr sowie die von der Schweiz beschlossene Durchfahrtsabgabe für den motorisierten Transitverkehr.
Schweizer Sicherheitsmaßnahmen im Schienengüterverkehr
Die Sitzung diente dem Austausch von Informationen und der Vertiefung der bestehenden Beziehungen im Verkehrsbereich. Die Schweizer Delegation, angeführt von Christa Hostettler, Direktorin des Bundesamts für Verkehr (BAV), stellte die Maßnahmen vor, die nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel ergriffen wurden, um die Sicherheit im Schienengüterverkehr zu gewährleisten. Die Schweiz bekräftigte ihr Engagement für eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene, um die Sicherheit im Schienenverkehr zu verbessern.
Durchfahrtsabgabe für Transitverkehr
Ein weiteres Thema war die geplante Durchfahrtsabgabe für Fahrzeuge, die aus einem Nachbarstaat in die Schweiz einreisen und ohne längeren Aufenthalt in einen anderen Nachbarstaat weiterfahren. Diese Abgabe, die nicht für gewerbliche Personen- und Gütertransporte gilt, wurde von der Bundesversammlung beschlossen. Bei der Erhebung der Abgabe sollen verschiedene Faktoren wie Verkehrsaufkommen und Tageszeit berücksichtigt werden.
Die Sitzung wurde von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, geleitet. Die Gespräche verdeutlichten die fortdauernde Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich des Landverkehrs und die Bemühungen, die Sicherheit und Effizienz im Verkehrssektor zu erhöhen.






