
„EURO6000“ von Stadler erhält Genehmigung für Belgien
13.07.2026 um 09:43 UhrEin Schweizer Unternehmen für Medizinprodukte hat im Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, ein Zentrallager eingerichtet, um die Belieferung seiner Kunden zu optimieren. Bei der Zollabwicklung meldete das Unternehmen jedoch Proformawerte an, da zum Zeitpunkt des Imports keine Kaufgeschäfte vorlagen. Dies führte zu einer Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt Singen, bei der festgestellt wurde, dass die angegebenen Werte zu niedrig waren.
Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Prüfungsdienst des Hauptzollamts fest, dass das Unternehmen rund 135.750 EUR an Zöllen nicht entrichtet hatte. Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erläuterte, dass der Prüfungsdienst auch nach der Abfertigung kontrolliert, ob die zollrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Hierbei werden die steuerrelevanten Unterlagen der Unternehmen geprüft, um sicherzustellen, dass Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer in der korrekten Höhe abgeführt werden. Diese Prüfungen erfolgen sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Unternehmen.
Zusätzlich zu den Nacherhebungen aufgrund der zu niedrigen Zollwerte entdeckte der Zoll Ungereimtheiten bei weiteren zollwertrelevanten Kosten, wie beispielsweise Entwicklungskosten und Frachtkosten. Diese Feststellungen führten zu einer weiteren Nacherhebung von etwa 11.800 EUR Zoll sowie zu einer Erstattung von rund 25.000 EUR.
Prüfungen zur Sicherstellung der Steuerkonformität
Zollprüfungen werden in der Regel durchgeführt, um abgeschlossene Vorgänge nachträglich zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben korrekt eingehalten wurden. Der Prüfungsgegenstand umfasst alle relevanten Sachverhalte, die zur Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs führen können. Dabei wird sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Unternehmens geprüft. Oftmals werden bei diesen Prüfungen Fehler oder Unregelmässigkeiten festgestellt, die zu Nacherhebungen oder Erstattungen von Steuern führen können. In einigen Fällen können solche Prüfungen auch straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.







