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27.05.2026 um 07:51 Uhr
Schweizer Bundesrat erleichtert Exportkontrollen
27.05.2026 um 10:57 UhrDer Schweizer Bundesrat hat am 27. Mai 2026 ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung der Schweizer Seeschifffahrt verabschiedet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Attraktivität der Schweizer Flagge zur See zu erhöhen und die Registrierung von Schiffen zu vereinfachen. Diese Initiative ist Teil einer umfassenden Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung, die im Rahmen der maritimen Strategie des Bundesrates sowie des „Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft“ umgesetzt wird.
Regulatorische Erleichterungen für die Schifffahrt
Der Bundesrat verfolgt mit diesen Reformen das Ziel, eine wettbewerbsfähige und dienstleistungsorientierte Qualitätsflagge zu etablieren. Bereits im Jahr 2025 wurden erste Schritte unternommen, indem verschiedene restriktive Registrierungsvoraussetzungen auf Verordnungsstufe aufgehoben wurden. Nun sollen weitere Anpassungen folgen, um die Rahmenbedingungen für die Schifffahrt zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes. In seiner Botschaft vom 12. November 2025 schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die Unterstützung von Hochseetonnage unter Schweizer Flagge durch Bundesbürgschaften einzustellen. Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass der Mehrwert für die Landesversorgung zu gering sei. Bereits seit Ende 2016 werden keine neuen Bürgschaften mehr gewährt. Der Bundesrat plant nun die Aufhebung obsoleter Bestimmungen, die bisher der Landesversorgung und dem Schutz finanzieller Interessen des Bundes dienten. Dazu zählen Mindestkapitalanforderungen, erweiterte Revisionspflichten sowie administrative Hürden beim Verlassen der Schweizer Flagge. Die Aufhebung dieser Regelungen soll eine regulatorische Entlastung für die betroffenen Unternehmen darstellen.
Flexibilität für Schweizer Reedereien
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Seeschifffahrtsverordnung. Bisher konnten nur Schiffe, die im Eigentum Schweizer Unternehmen standen und von Schweizer Reedereien betrieben wurden, unter Schweizer Flagge fahren. Zukünftig wird es auch möglich sein, dass eine Schweizer Reederei die Schweizer Flagge führt, selbst wenn die Eigentümergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat. Diese Änderung soll moderne Finanzierungsmodelle, insbesondere Leasing- und Bankfinanzierungen durch ausländische Partner, erleichtern und Schweizer Reedereien mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer internationalen Geschäftsmodelle bieten.
Zusätzlich wird die Digitalisierung des internationalen Handels berücksichtigt. Der Bundesrat stellt klar, dass das für die Seeschifffahrt zentrale Konnossement, ein als Warenpapier ausgestalteter Schiffsfrachtbrief, künftig auch in elektronischer Form geführt werden kann. Diese Maßnahme schafft Rechtssicherheit und fördert die Digitalisierung maritimer Handels- und Transportprozesse.
Die Änderungen der Seeschifffahrtsverordnung treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Zusammen mit der Botschaft zur Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes stellen sie einen weiteren Schritt zur Modernisierung der Schweizer Seeschifffahrtsgesetzgebung dar. Weitere Anpassungen sind bereits in Planung.




