
AsstrA startet intermodalen Transportservice nach Posen
03.06.2026 um 07:54 UhrDer Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat den heutigen Entscheid des Ständerats zur Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) positiv aufgenommen. Mit diesem Beschluss werden Fortschritte in der Dekarbonisierung des Strassentransports gefördert und die Planungs- sowie Investitionssicherheit für das Strassentransportgewerbe verbessert.
Vorreiterrolle der Schweiz in der Dekarbonisierung
Das Schweizer Strassentransportgewerbe nimmt eine führende Rolle in der Dekarbonisierung ein. Laut ASTAG ist der Anteil von Elektrofahrzeugen an den neu immatrikulierten Lastwagen in der Schweiz höher als in jedem anderen europäischen Land. Ein wesentlicher Faktor für diesen Erfolg ist die vollständige Befreiung von der LSVA für Elektro-Lkw. Diese fiskalische Entlastung ist entscheidend, da sie es Transportunternehmern ermöglicht, in kostspielige Elektro-Lkw und die notwendige Ladeinfrastruktur zu investieren.
Der Beschluss des Ständerats schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Dekarbonisierung auch bei der LSVA-Unterstellung von Elektrofahrzeugen fortgeführt werden kann. Die LSVA-Totalbefreiung soll bis 2031 bestehen bleiben. Zudem hat der Ständerat für den Zeitraum von 2031 bis 2035 degressive Mindestrabattsätze auf die LSVA beschlossen, die im ersten Jahr 70% betragen und bis 2035 auf 10% sinken. Thierry Burkart, Ständerat und Zentralpräsident der ASTAG, betont: „Die Dekarbonisierung ist nach wie vor ein enorm teures und aufwendiges Unterfangen. Es ist deshalb richtig, dass die LSVA auch nach 2031 gesetzlich garantierte und wirkungsvolle Anreize vorsieht.“ Die Festlegung dieser Rabatte wird als wichtiges Signal für die Branche gewertet, da die Amortisationsfristen im Strassentransportgewerbe lang sind und die LSVA einen bedeutenden Kostenfaktor darstellt.
Planungssicherheit für Investitionen
Ein weiterer positiver Aspekt des Entscheids ist die Regelung, dass Abklassierungen künftig mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren angekündigt werden müssen. Diese Planungssicherheit ist für das Strassentransportgewerbe von entscheidender Bedeutung, da die Modernisierung der Fahrzeugflotten auf stabilen und verlässlichen Grundlagen basiert. Die Höhe der LSVA beeinflusst direkt Kosten, Frachtraten und Amortisationsfristen. Bei einer Abklassierung kann die LSVA für eine Fahrzeugkategorie von einem Tag auf den anderen um etwa 15% steigen. Burkart erklärt: „Lastwagen sind teilweise 10 oder mehr Jahre lang im Einsatz. Die Eckpunkte der Abgabe frühzeitig zu kennen, ist für die Branche daher entscheidend, auch mit Blick auf den Kauf von sauberen, sicheren Fahrzeugen.“
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat gehen. Die ASTAG appelliert an den Nationalrat, die vom Ständerat gesetzten Rahmenbedingungen zu übernehmen.






