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01.07.2026 um 13:51 UhrDas Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat einen umfangreichen Fall von Goldschmuggel aufgedeckt, bei dem über 230 kg Altschmuck illegal aus Italien in die Schweiz eingeführt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Schmuck unverzollt eingeschmolzen und weiterverkauft wurde. Die hinterzogene Mehrwertsteuer und Zollabgaben belaufen sich auf etwa 800.000 CHF.
Ermittlungen und Festnahmen
Die Ermittler des BAZG schlossen eine Untersuchung ab, die sich gegen drei Beschuldigte richtete. Einer der Verdächtigen, ein 56-jähriger italienischer Staatsbürger, wurde bereits in Italien wegen verschiedener Straftaten verurteilt, darunter Geldwäscherei und illegaler Waffenbesitz. Er wurde aufgrund eines Haftbefehls der Carabinieri in Asti festgenommen. Diese hatten in Zusammenarbeit mit der Tessiner Kriminalpolizei die Ermittlungen zu den in den Schmuggel involvierten Personen durchgeführt.
Der Hauptbeschuldigte hatte den Altschmuck in Lagern von Fahrenden in Norditalien beschafft und diesen unter Umgehung der Zollformalitäten in die Schweiz eingeführt. Er überquerte die Grenze wöchentlich an nicht ständig besetzten Übergängen, ohne die in Rucksäcken versteckte Ware zu deklarieren. Nach der Einfuhr übergab er das Gold an zwei weitere Beschuldigte, die in der Schweiz wohnen. Diese verkauften das Gold an ein Unternehmen, das über eine gültige Bewilligung des BAZG zum Schmelzen von Edelmetallen verfügte. Diese Bewilligung wurde dem Unternehmen jedoch entzogen.
Organisierter Schmuggel und weitere Ermittlungen
Die Ermittlungen ergaben, dass die drei Beschuldigten Teil eines organisierten Schmuggelnetzwerks zwischen Italien und der Schweiz waren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden sowie die nationale Kooperation mit der Tessiner Staatsanwaltschaft waren für den Erfolg der Ermittlungen entscheidend. Diese umfassten Observationen, den Austausch von Informationen, Durchsuchungen und gemeinsame Beschlagnahmungen.
Zusätzlich wurden im Verlauf der Ermittlungen weitere Nebenzweige des Altgoldschmuggels aufgedeckt. Dabei handelt es sich um etwa 40 kg Altgold, das ebenfalls von Italien in die Schweiz geschmuggelt und weiterverkauft wurde. Gegen drei weitere italienische Staatsbürger, die in der Schweiz wohnen, laufen nun ebenfalls Ermittlungen.
Insgesamt wurden somit rund 230 kg Gold illegal in die Schweiz eingeführt, was zu einer Hinterziehung von Mehrwertsteuer und Zollabgaben in Höhe von etwa 800.000 CHF führte. Das BAZG wird das Strafmass im Rahmen des weiteren Verfahrens festlegen.
Rechtslage und Einfuhrbestimmungen
Das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (EMKG) regelt den Handel mit Rohstoffen, Schmelzgut und Schmelzprodukten sowie mit Edelmetallwaren wie Uhren und Schmuckstücken. Edelmetalle umfassen Gold, Silber, Platin und Palladium. Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen, die Herstellung von Schmelzprodukten und die Analyse des Inhalts von Schmelzprodukten sind bewilligungspflichtige Tätigkeiten. Gemäss Zollrecht gilt das Prinzip der Selbstdeklaration, wonach alle ein- oder ausgeführten Waren der zuständigen Zollstelle vorgelegt und bei der Zollabfertigung deklariert werden müssen.






